Grundstücksteilung und Negativzeugnis

Wer ein bebautes Grundstück teilen möchte, benötigt hierfür eine Teilungsgenehmigung des Bereiches Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung oder eine Bestätigung, dass die Teilung genehmigungsfrei ist (Negativzeugnis).

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.

Zusätzlich für die Genehmigung einer Grundstücksteilung:
Das Grundstück ist bebaut.
Durch die Teilung werden keine bauordnungswidrigen Zustände geschaffen.

Zusätzlich für die Erteilung eines Negativzeugnisses:
Entweder das Grundstücks ist unbebaut
oder der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter an der Teilung beteiligt.

Für den Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung:

  • amtlich eingeführter Antragsvordruck ist online abrufbar.
  • amtlicher Lageplan einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin / eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in 3-facher Ausfertigung.

Entscheidung innerhalb eines Monats nach Vollständigkeit des Antrags. Diese Frist kann um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden, wenn eine Entscheidung nicht möglich ist.

Je gebildetes bebautes Grundstück zwischen 50 EUR und 250 EUR.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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