Kinderreisepass

Der Gesetzgeber hat die Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft.

Kinderreisepässe, die vorher ausgestellt bzw. verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf dem Kinderreisepass angegebenen Gültigkeitsdatum.
Bitte beantragen Sie für Ihre Kinder einen Personalausweis oder Reisepass. Für unter 24-Jährige sind diese Dokumente sechs Jahre gültig.

 

Kontakt