Vaterschaftsanerkennung

Ansprechpartner:

Frau Dziomba

Tel.: +49 2131 987 - 358

Frau Circi

Tel.: +49 2131 987 - 306

 

Zentrale eMail:  Beurkundungen-Jugendamt@kaarst.de

 

Wird ein Kind geboren, dessen Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, besteht die Vaterschaft rechtlich erst, wenn sie vom Vater anerkannt wird. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden. Zudem bedarf die Vaterschaftsanerkennung der Zustimmung durch die Mutter.

Die Anerkennung der Vaterschaft kann sowohl beim Standesamt als auch im Bereich Jugend und Familie der Stadt Kaarst beurkundet werden.

Der Bereich Jugend und Familie bietet Ihnen umfassende Hilfe und individuelle Beratung bei der Vaterschaftsfeststellung. Die öffentliche Beurkundung kann hier kostenlos vorgenommen werden.

Gerade in besonderen Fällen, wie z.B. Minderjährigkeit eines Elternteils, wenn ein Elternteil der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist oder die Mutter noch verheiratet ist, ist eine individuelle Beratung sehr zu empfehlen.

Die Anerkennung der Vaterschaft hat keine Auswirkungen auf die elterliche Sorge. Die Mutter bleibt allein sorgeberechtigt.
Wünschen Sie das gemeinsame Sorgerecht, so können Sie auch hierzu eine umfassende Beratung erhalten. Die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge kann im Bereich Jugend und Familie ebenfalls kostenlos für Sie vorgenommen werden.

Zur Vorbereitung des Beurkundungstermins sind die notwendigen Unterlagen vorher einzureichen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist immer notwendig.

Zur Beurkundung müssen Mutter und Vater persönlich im Bereich Jugend und Familie vorsprechen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • vor und nach der Geburt des Kindes
  • nicht nur für Kinder, die in Kaarst wohnen
  • die Mutter ist nicht verheiratet
  • die Mutter ist verheiratet und das Scheidungsverfahren ist anhängig

Zur Vaterschaftsanerkennung werden von Mutter und Vater folgende Unterlagen benötigt:

  • Mutterpass bei vorgeburtlicher Anerkennung
  • Geburtsurkunde bzw. Geburtsmitteilung des Kindes
  • ggf. beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Scheidungsvermerk
  • ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • ggf. Aktenzeichen des anhängigen Scheidungsverfahrens
  • ggf. ausländische Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • gültiger Personalausweis / Reisepass
  • nach Möglichkeit die Geburtsurkunde des Vaters

Es werden alle Urkunden im Original benötigt. Ausländische Urkunden oder Urteile bitte immer von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen.

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein.

Bitte kalkulieren Sie eine angemessene Vorbereitungszeit bis hin zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins mit ein.