Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland - des Landes NRW

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wird an verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung verliehen, die sich besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen und seine Bevölkerung erworben haben. Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden.

Die schriftliche Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, Geburtsdatum
  • nach Möglichkeit derzeitiger oder früherer ausgeübter Beruf sowie berufliche Stellung
  • ausführliche Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
  • gegebenenfalls weitere Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Die Ordensangelegenheit wird vertraulich behandelt, die vorgeschlagene Person soll keine Kenntnis darüber erhalten.

Ihren schriftlichen Antrag senden Sie bitte an:

- vertraulich -
Stadt Kaarst
Büro der Bürgermeisterin
Frau Luisa Schlaghecken
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

oder

- vertraulich -
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Kreistagsbüro
Frau Annika Böhm
Lindenstraße 2
41515 Grevenbroich

Bitte die Anschrift immer mit dem Zusatz "vertraulich" versehen!

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen Anderen anregen.

Die auszeichnungswürdigen Tätigkeiten sollten eine gewisse Kontinuität (mindestens 10 Jahre) oder eine besondere Bedeutung für das Allgemeinwohl haben.

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.

Bis zu einer Entscheidung nimmt das Ordensverfahren in der Regel bis zu einem Jahr in Anspruch. Der Anreger wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis der Prüfung informiert.