Verwaltungsbücherei

Begründet wurde die Verwaltungsbücherei vom ehemaligen Stadtdirektor Dr. Stephan Grüter, der im Jahre 1984 den in der Verwaltung vorhandenen Literaturbestand erstmalig erfassen ließ. Im Laufe der Jahre hat sich die Verwaltungsbücherei zu einer häufig genutzten Informationsquelle für die Bediensteten der Stadtverwaltung entwickelt. Obwohl der vorhandene Bestand an Fachliteratur in erster Linie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zur sachlich richtigen Bearbeitung der anfallenden Aufgaben dient, können die Werke auch von der Öffentlichkeit genutzt und im Lesesaal eingesehen werden. Der Bestand ist sehr gezielt auf den Bedarf der Verwaltung zugeschnitten. Gesetzesblätter, Kommentare zu den Gesetzen und rechtswissenschaftliche Zeitschriften stehen im Vordergrund.
Die Stadtverwaltung als Ausbildungsbetrieb stellt ihren Auszubildenden in der Verwaltungsbücherei eine sehr umfangreiche Lehrbuchsammlung  zur Verfügung. Mit Lehr- und Studienbüchern sowie speziellen Zeitschriften wird dem Literaturbedarf der Auszubildenden Rechnung getragen. In Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten wird der Bestand „Frauenliteratur“ angeboten, der Themen wie Frauengeschichte, Wiedereinstieg in das Berufsleben, Teilzeitarbeit oder Alleinerziehung  umfasst.
Aber auch Werke von allgemeinem Interesse, wie Nachschlagewerke (Brockhaus), heimatgeschichtliche Literatur, die Sammlung des Stadtrechts, Publikationen über Wahlergebnisse, Statistische Jahrbücher der Stadt und des Kreises, sowie Informationen über den Rat und die Ausschüsse der Stadt Kaarst ergänzen den Bestand.

Bestand der Verwaltungsbücherei

  • ca. 8.000 Bände
  • ca. 100 laufend geführte Fachzeitschriften
  • ca. 150 Loseblattsammlungen

Bücher und Zeitschriften können im Lesesaal der Verwaltungsbücherei / des Stadtarchivs eingesehen werden.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Präsenzbibliothek: Die Einsichtnahme kann nur während der Öffnungszeiten der Verwaltungsbücherei erfolgen. Eine Ausleihe ist nicht möglich.

Die persönliche Benutzung im Besucherraum ist gebührenfrei.

Zusätzliche Leistungen wie Kopien und Digitalisierungen werden gemäß Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kaarst berechnet.

Befreiungen: Ja

Nach § 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kaarst ist in Einzelfällen eine Befreiung von diesen Gebühren möglich.

Ermäßigungen: Ja

Nach § 5 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kaarst ist in Einzelfällen eine Ermäßigung von diesen Gebühren möglich.

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