Personalausweis

Seit 1. November 2010 wird der Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Im Inneren der Ausweiskarte ist, ähnlich dem Reisepass, ein berührungslos lesbarer Chip untergebracht. Im Chip werden künftig die Personendaten, das Lichtbild und wenn gewünscht, zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck soll es Unberechtigten erschweren, den Personalausweis missbräuchlich zu verwenden.

Der neue Personalausweis bietet mit neu geschaffenen Funktionen viele Einsatzmöglichkeiten in der digitalen Welt, vor allem im Internet.

Eine Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion genannt. Mit der eID-Funktion kann sich der Ausweisinhaber bequem von Zuhause aus im Internet sicher und eindeutig ausweisen.

Darüber hinaus kann mit dem neuen Personalausweis auf Wunsch auch die elektronische Unterschriftsfunktion (digitale Signatur) verwendet werden. Mit ihr können einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnet werden, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern - den Signaturanbietern - die nach dem Signaturgesetz zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Noch gültige bisherige Personalausweise müssen nicht umgetauscht werden!

Ausweispflicht:
Nach § 1 Abs.1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Personen, die im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind.

  • Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt
  • bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre

Personen, für die ein Betreuer bestellt worden ist, die voraussichtlich dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können, können durch die zuständige Personalausweisbehörde von der Ausweispflicht befreit werden. Nähere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro. Die Befreiung von der Ausweispflicht kann nur dort beantragt werden!

Aufgrund der besonderen Anforderungen der Bundesdruckerei kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Serviceportal des Bundes zum neuen Personalausweis

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Kaarst mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
  • Ausnahme: Kaarst ist der Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):

  • alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passfoto ) aus neuester Zeit

Bei unter 16jährigen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, gegebenenfalls unterschriebene Einverständiserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa 2-3 Wochen.
Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen.

Benötigen Sie kurzfristig einen Personalausweis, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Dieser ist 3 Monate gültig.

  • Personalausweis: 37,00 €
  • Personalausweis (unter 24 Jahre): 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Chipänderung: 6,00 €

Befreiungen: Nein

Die Befreiung für Hartz IV Empfänger ist entfallen.

Ermäßigungen: Nein

Kontakt