Vorläufiger Personalausweis

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert ca. 2-3 Wochen. Benötigen Sie kurzfristig einen Personalausweis, kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.

Dieses vorläufige Ausweisdokument ist für den Gebrauch im Inland bestimmt. Es ist auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der europäischen Staaten, jedoch nicht für Reisen in Länder, in denen eine Pass- beziehungsweise Visumspflicht besteht.

Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt. Der deutsche Personalausweis stellt vor diesem Hintergrund lediglich ein Passersatzpapier dar.

Entsprechende Informationen finden sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

  • deutsche Staatsangehörigkeit
     
  • in Kaarst mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet

    Ausnahme:
    Kaarst ist der Nebenwohnsitz und der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller ist es nicht zuzumuten, den Antrag am Ort des Hauptwohnsitzes zu stellen.
     

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
     
  • 1 aktuelles Lichtbild (Passfoto) aus neuester Zeit
    Das Lichtbild muss die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zweifelsfrei erkennen lassen (Bildgröße 45 Millimeter x 35 Millimeter, Hochformat ohne Rand, Gesichtsgröße 20 Millimeter, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, Hintergrund muss heller sein), ein biometrisches Foto wird verlangt .
     
  • Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde, sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument in Kaarst ausgestellt wurde
     

Bei unter 16jährigen werden zusätzliche folgende Unterlagen benötigt:

  • Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, gegebenenfalls unterschriebene Einverständniserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils
  • Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

Die Ausstellung ist sofort möglich.

10,00 €

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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