Vornamenwahl

Vornamen haben in unserer Rechtsordnung auch die Funktion, dass Geschlecht des Trägers zweifelsfrei erkennen zu lassen.
Jungen müssen daher männliche, Mädchen weibliche Vornamen erhalten. Die Ausnahme bildet der Vorname Maria, der zusammen mit einem weiteren Vornamen, der das Geschlecht erkennen lässt, auch Jungen gegeben werden kann.

Soweit Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen geben wollen, setzen Sie bitte nur dann einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollen.

Die Vornamengebung ist unwiderruflich.

Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.

Eine Beratung kann auch telefonisch erfolgen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

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