Schwerbehindertenstelle

Seit dem 1. Januar 2008 ist Ihre Kreisverwaltung Neuss für Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig - ortsnah und kompetent.

Die Aufgaben im Einzelnen:

  • Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung)
  • Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen)
  • Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
www.rhein-kreis-neuss.de

oder bei der

Schwerbehindertenstelle
Telefon: 02181 601-5001
Telefax: 02181 601-5899
E-Mail: schwerbehinderung@rhein-kreis-neuss.de
Anschrift: Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich

Kontakt