SCHWERBEHINDERTENSTELLE
Seit dem 1. Januar 2008 ist Ihre Kreisverwaltung Neuss für Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig - ortsnah und kompetent.
Die Aufgaben im Einzelnen:
- Verfahren zur Feststellung der Behinderung (Grad der Behinderung)
- Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen)
- Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter
www.rhein-kreis-neuss.de
oder bei der
Schwerbehindertenstelle
Telefon: 02181 601-5001
Telefax: 02181 601-5899
E-Mail: schwerbehinderung@rhein-kreis-neuss.de
Anschrift: Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich
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