Personenbezogener Parkplatz für Schwerbehinderte

Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung besteht die Möglichkeit, für Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde besondere, personenbezogene Parkplätze für Schwerbehinderte einzurichten.

Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.

Beantragung ist formlos möglich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit für den PKW vorhanden
  • örtliche Voraussetzungen müssen die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes zulassen
  • Besitz eines eigenen Kraftfahrzeuges
  • sofern einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt werden, bedarf es einer Überprüfung im Einzelfall
  • positiver Abschluss eines straßenverkehrsrechtlichen Anhörverfahrens

Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen und der erforderlichen Unterlagen wird ein personenbezogener Behindertenparkplatz im öffentlichen Straßenraum eingerichtet (entsprechende Verkehrsschilder werden aufgestellt).

Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Circa 6 Wochen bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen

Die Gebühr in Höhe von 55,- Euro für drei Jahre wird per Rechnung/Erlaubnis- bzw. Gebührenbescheid bezahlt.


Befreiungen: Nein
Ermäßigungen. Nein

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