Sonderfischereischein

Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Sonderfischereischein ausstellen lassen.

Mit dem Sonderfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Unter Vorlage des Sonderfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Wohnsitz in Kaarst

  • 1 Passfoto
  • Personalausweis
  • ärztliche Bescheinigung

Sollte der Sonderfischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden;
mitzubringen sind:

  • 1 Passfoto
  • Personalausweis

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung.

48,- Euro Fünfjahresfischereischein
16,- Euro Jahresfischereischein
5,- Euro Zweitschrift

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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