Sondernutzung von Grünanlagen

Die städtischen Grünanlagen sind beliebt als Veranstaltungsfläche, Drehort für Film- und Fernsehenproduktionen oder als Schauplatz für Werbe- und Fotoaufnahmen. Auch für die Einrichtung von Baustellen werden die Flächen häufig benötigt.

Solch eine Nutzung geht über den Allgemeingebrauch hinaus und ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Nicht jede Grünfläche kann zur Verfügung gestellt werden. So stehen zum Beispiel einige Flächen nach dem Landschaftsschutzgesetz unter einem besonderen Schutz.
Auf den Friedhöfen ist grundsätzlich die Würde des Ortes zu wahren.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.

Die Beantragung ist formlos möglich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Ob und für welchen Zeitraum eine Genehmigung zur Sondernutzung einer Grünanlage erteilt wird hängt vom Einzelfall ab.
Die Interessen von Antragsteller und Allgemeinheit müssen abgewogen werden. Denkmalschutz, Sicherheit und Erhalt der Grünflächen, sowie Terminüberschneidungen müssen berücksichtigt werden.

Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • Art der Veranstaltung
  • Ort der Veranstaltung, gegebenenfalls durch eine Lageskizze verdeutlichen
  • Dauer der Veranstaltung
  • geplante Auf- und Abbauzeiten
  • Besucherprognose
  • Verkehrsprognose für den Individalverkehr und öffentlichen Personennahverkehr
  • ein maßstabsgerechter Aufbauplan ist beizufügen

Wenn Drehgenehmigungen für Grünanlagen erteilt werden, sind folgende Punkte zu beachten:

  • die Örtlichkeit und das Ausmaß des Set's (Drehortes) ist genau zu beschreiben
  • die geplanten Filmaufnahmen sind durch einen Auszug des Drehbuches zu erläutern

Je nach Art und Größe der Veranstaltung zwischen einer Woche und sechs Monaten.

Genehmigungsgebühren werden nicht erhoben. In bestimmten Fällen ist ein Kaution zu hinterlegen, damit die ordnungsgemäße Rückgabe der Anlage gesichert ist.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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