Sperrgutabfuhr

Zum Sperrgut gehören nur größere sperrige Gegenstände aus dem privaten Wohnbereich wie zum Beispiel ein zerlegter Schrank, Sessel, Tische, Stühle, Sofa, Bettgestell, Matratzen, Regale, Teppich, kurz solche großen Sachen, die üblicher Weise bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden.
Auf keinen Fall gehören zum Sperrgut Gegenstände aus Um-, Ausbau und Renovierung wie beispielsweise Fenster, Türen, Zäune, Bauschutt, Heizkörper, Toiletten, Waschbecken, Dachpappe, Eisenträger, Steine, Bauschutt, Fahrzeugteile, mit Abfall befüllte Kartons oder Tüten, Spiegel, Fensterglas.

Sperrgut muss zur Abfuhr bei der Firma Schönmackers angemeldet werden.

Die Anmeldung kann erfolgen:

Bei der Anmeldung müssen angegeben werden: die Abfuhradresse, Telefonnummer für einen eventuellen Rückruf, Menge und Art des Sperrgutes. Ihnen wird dann der Abholtermin gleich am Telefon oder schriftlich mitgeteilt.

Stellen Sie das Sperrgut an dem Ihnen mitgeteilten Abfuhrtag bis 6.00 Uhr bereit.

Die Sperrmüllabholung kann telefonisch, schriftlich und elektronisch beantragt werden.

Die Beantragung ist formlos möglich.

Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Haben Sie Elektrogeräte zu entsorgen, so finden Sie die Informationen dazu unter:

Um die Sperrgut- beziehungsweise Elektroschrottentsorgung beantragen zu können, muss zu dem angemeldeten Grundstück mindestens ein gültiges Restabfallgefäß zur Verfügung stehen, für welches Abfallentsorgungsgebühren entrichtet werden.

Die Sperrmüllabholung erfolgt in der Regel einmal pro Monat.

Der kostenlose Sperrmüllservice gilt grundsätzlich nur für Privathaushalte.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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