JUGENDHILFE IM STRAFVERFAHREN

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) begleitet straffällig gewordene Jugendliche (14-18 Jahre) und Heranwachsende (18-21Jahre) während des ganzen Strafverfahrens, berät und unterstützt sie und ihre Eltern. Die Mitarbeiter der JuHiS sind hierbei aber nicht parteiische Vertreter des Jugendlichen, sondern stehen in einer Mittlerfunktion zwischen Gericht und Jugendlichem. Dies wird z. B. dadurch verdeutlicht, dass die Jugendgerichtshilfe neben der Begleitung auch der Entscheidungsfindung im Hinblick auf das mögliche Urteil des Gerichtes dient.

Die JuHiSbetreut die gerichtlichen Weisungen gem. § 10 JGG bzw. weist diese an. Dazu gehören Arbeitsauflagen, Anti-Aggressions-Training, Verkehrserziehungskurse, Soziales Kompetenztraining usw.. Neben diesen Maßnahmen werden Betreuungsweisung, Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), betreute Arbeitsstunden von der JuHiS selbst übernommen.

Präventives Arbeiten ist ein zentrales Thema der Jugendhilfe und somit auch der Jugendgerichtshilfe. Aus diesem Grund hat die Stadt Kaarst ein Schulprojekt entwickelt. Hierbei werden die Jugendlichen in den Schulen vor Ort durch die Mitarbeiter/innen der Kaarster JuHiS über Straftatbestände, das Jugendstrafrecht und die Arbeit der JuHiS praxisnah aufgeklärt.
 

Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren

Viele Jugendliche und Heranwachsende (aber auch deren Familien) erleben ein gegen sich gerichtetes Jugendstrafverfahren als sehr belastend. Durch mögliche gerichtliche Maßnahmen greift die Justiz - ihrem Auftrag entsprechend - zum Teil erheblich in das Leben der Betroffenen ein.

Um hier Unterstützung anzubieten und die ggfs. zu verhängenden gerichtlichen Maßnahmen pädagogisch sinnvoll auf den Beschuldigten abzustimmen, wurde die Jugendhilfe im Strafverfahren entwickelt.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein fester Bestandteil im Jugendstrafverfahren. Sie gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Bereiches Jugend und Familie.

Dabei bietet der Bereich Jugend und Familie jungen Menschen, die von einem gegen sie gerichteten Strafverfahren betroffen sind, Beratung und Hilfe an.

...ist Hilfe für junge Menschen

Das Jugendgerichtsgesetz unterscheidet:

a)Jugendliche vom 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;

b)Heranwachsende vom 18. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

Der Bereich Jugend und Familie wird von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht über ein bevorstehendes Strafverfahren informiert.

In einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden gibt die Jugendhilfe im Strafverfahren
einen Überblick über den Ablauf eines Verfahrens und
Antworten auf offene Fragen

Gemeinsam mit den Betroffenen erstellt die Jugendhilfe im Strafverfahren einen Bericht über die aktuelle Lebenssituation, die bisherige Entwicklung und die Vorstellungen über den künftigen Werdegang und gibt so durch ihre Stellungnahme eine wichtige Entscheidungshilfe für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft.

 

Präventionsarbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren

Präventives Arbeiten rückt immer weiter in das Blickfeld der Jugendarbeit und somit auch der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS). Aus diesem Grund hat die Stadt Kaarst ein Schulprojekt entwickelt, bei deren Durchführung die Mitarbeiter/innen der Kaarster Jugendhilfe im Strafverahren (JuHiS ) vor Ort in den Schulen die Jugendlichen über Straftatbestände, das Jugendstrafrecht und die Arbeit der JuHiS praxisnah aufklären.

Das Schulprojekt gliedert sich in vier Einzelmodule, die, je nach Interesse und Bedarf der Schule, einzeln oder auch aufbauend angeboten werden. Die einzelnen Module werden in einem Zeitraum von 4 – 6 Wochen angeboten. Es besteht auch die Möglichkeit im Rahmen einer Projektwoche die Module komprimiert durchzuführen.


Modul 1
 
Informationsveranstaltung Straftatbestände (Eine Doppelstunde)

- Straftatbestände

- Strafgesetzbuch

- Unterschiede zwischen Verbrechen, Vergehen und
 

Modul 2
 
Informationsveranstaltung Jugendhilfe im Strafverfahren (Eine Doppelstunde)

 -  die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren

 -  die Chronologie des Jugendstrafverfahrens

 -  Sanktionsformen
 

Modul 3
 
Besuch einer Gerichtsverhandlung (Ein Vormittag)

An einem Vormittag wird mit der Schulklasse eine Gerichtsverhandlung des Amtsgerichtes Neuss aufgesucht. In Vorbereitung auf die Verhandlung werden die Schüler vor Ort über Inhalte und den Ablauf der Hauptverhandlung aufgeklärt. Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung wird eine Reflektion des Erfahrenen sowie die Klärung weiterer Verständnisfragen möglich sein.
 

Modul 4
 
Durchführung eines Planspiels (Zwei Doppelstunden an einem Vormittag)

In einer Doppelstunde wird unter aktiver Beteiligung der Schüler ein Planspiel im Klassenraum durchgeführt. In diesem Planspiel wird eine Gerichtsverhandlung nachempfunden, wobei die Schüler die Rollen der Verfahrensbeteiligten übernehmen. Eine reflektierende Nachbereitung schließt sich an die Doppelstunde an.

 

Ziele des Schulprojektes

Ziel ist, den Jugendlichen die Ursachen und möglichen Konsequenzen strafrechtlichen Handelns zu verdeutlichen, um letztendlich der potentiellen Gefahr eines eigenen strafrechtlichen Handelns entgegenzuwirken.

Dabei soll es den Jugendlichen ermöglicht werden, strafrechtliche Normen kognitiv zu erfassen und deren gesellschaftlichen Sinn und Zweck zu begreifen.

Den Jugendlichen gilt es zu vermitteln, eigene, in ihrem alltäglichen Leben auftretende situativ bedingte Entscheidungsspielräume zu erkennen und somit ggf. legale Handlungsweisen den strafrechtlich relevanten vorzuziehen.

Darüber hinaus soll den Jugendlichen der Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechtes begreifbar gemacht werden.

Es besteht die Möglichkeit die Mitarbeiter/in der Jugendhilfe im Strafverfahren kennen zu lernen und so Schwellenängste oder Berührungsängste abzubauen.