Staatsangehörigkeitsausweis

Zuständig für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die Behörde am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist für die Antragsentgegennahme die deutsche Auslandsvertretung zuständig.

Vor Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises muss dieStaatsangehörigkeitsbehörde prüfen,

  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, und
  • ob und wodurch Sie gegebenenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde in erster Linie auf Ihre Angaben und Unterlagen angewiesen.

 

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Abgabe des Antrags erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Erwerb kraft Gesetzes infolge Ableitung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
  • Erwerb kraft Gesetzes
  • Erwerb durch Sammeleinbürgerung im Zusammenhang mit Gebietsveränderung 1938 bis 1943
  • Erwerb durch staatlichen Hoheitsakt
  • Erwerb durch Erklärung, deutscher Staatsangehöriger sein zu wollen
  • Erwerb durch Option im Zusammenhang mit Gebietsveränderungen nach dem Ersten Weltkrieg

Die erforderlichen Unterlagen sind im Original und als Fotokopie vorzulegen.

Folgende Unterlagen können in Betracht kommen:

  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
    Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch
     
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
    Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter und so weiter
     
  • Akademische Grade, die in den Staatsangehörigkeitsausweis aufgenommen werden sollen, sind durch die Vorlage der Promotionsurkunde zu belegen.

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig. Bei Antragsabgabe kann eine realistische Einschätzung erfolgen.

25,00 Euro

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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