PFLEGEERLAUBNIS (KINDERTAGESPFLEGE) BEANTRAGEN
Die Kindertagespflege - als Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater - ist eine Betreuungsart, die gleichrangig neben der Betreuung in einer Kindertagesstätte angeboten und gefördert wird.
Um eine bestimmte Qualität der Betreuung sicher zu stellen, benötigt jeder der regelmäßig, mehr als 15 Stunden die Woche und länger als drei Montate außerhalb des Haushaltes der Eltern Kinder betreut eine Pflegeerlaubnis.
Eine Terminvereinbarung mit der Fachberatung Kindertagespflege im Bereich Jugend und Familie ist notwendig.
Die Beantragung ist formlos möglich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Schulabschluss
- Eignungsprüfung durch den Bereich Jugend und Familie
- Qualifizierungskurs (160 Stunden) mit bundesweit anerkannten Zertifikat
- Erste-Hilfe-Kurs am Säugling und Kleinkind
- Vorlage eines aktuellen Gesundheitsnachweises aus dem hervorgeht, dass die Tagespflegeperson physisch und psychisch zur Ausübung der Tätigkeit als Tagespflegeperson in der Lage ist.
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- Schweigepflichtserklärung gegenüber dem Allgemeinen Sozialen Dienst
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallbezogen.
Tagesmutter, Tagesvater, Betreuung