Altersjubiläen

90. bis... Geburtstag

Zum 90., 95. und 100. Geburtstag (ab dann an jedem Geburtstag) erhalten Sie automatisch einen schriftlichen Glückwunsch der Bürgermeisterin und einen Blumenstrauß. Die stellvertretenden BürgermeisterInnen gratulieren auf Wunsch persönlich. Ab dem 100. Geburtstag gratuliert die Bürgermeisterin auf Wunsch persönlich.

Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter nimmt rechtzeitig Kontakt zu Ihnen auf, um die Art und Weise der Glückwunschübermittlung mit Ihnen abzustimmen.

Voraussetzung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Kaarst gemeldet sind.

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