Tombola/Lotteriegenehmigungen

Sie planen eine geschlossene Veranstaltung, bei der auch eine Tombola stattfinden soll? In diesem Fall ist es erforderlich diese anzumelden.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Beantragung ist formlos möglich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Wenn der Einlaß nur über Eintrittskarten oder Einladungen erfolgt, muß die Ausspielung bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden.

Alle anderen Veranstaltungen werden durch die Bezirksregierung genehmigt.

Der schriftliche Antrag muss enthalten:

  • Ort der Veranstaltung
  • Anzahl der Lose
  • Lospreis
  • Verwendungszweck des Reingewinns (sozial/caritativ)

Die Lose dürfen nur während der Veranstaltung verkauft werden.

ca. 1 Woche

Kontakt