Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung.

Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von 2 Wochen nach Einzug angezeigt werden.

Für die Ummeldung einer Wohnung bei Umzug innerhalb von Kaarst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde.

Zur Anmeldung eines Wohnsitzes gelten immer die gleichen nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen, unabhägig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Bei persönlicher Vorsprache sind die Ausweisdokumente aller Meldepflichtigen vorzulegen.

Beauftragte Personen benötigen eine Vollmacht und einen ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Anmeldevordruck sowie die Ausweisdokumente aller Meldepflichtigen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Eine schriftliche Beantragung ist nicht möglich.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Bezug einer meldefähigen Wohnung im Stadtgebiet Kaarst

  • amtlicher Lichtbildausweis (bei Ummeldung Personalausweise, bei Anmeldung Personalausweise und Reisepässe bzw. Nationalpässe) aller Meldepflichtigen
  • ausgefüllter und von einem Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (kann entfallen bei persönlicher Vorsprache eines Meldepflichtigen)
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Geburts- und Heiratsurkunde (Nur bei Zuzug/Anmeldung aus dem Ausland)
  • Kopie Eheschließung (Nur wenn diese im Ausland stattgefunden hat)

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