Angleichung ausländischer Namensformen an die deutsche Form

Personen, deren Name durch Aufenthaltserwerb oder Einbürgerung nunmehr deutschem Recht unterliegt, können eine Erklärung dahingehend abgeben, dass sie in Zukunft einen Namen führen, der dem deutschen Recht entspricht.
Zu den Möglichkeiten der Erklärung zählen zum Beispiel der Wegfall von Vatersnamen, die Bildung von Vor- und Familiennamen oder einfach nur die Änderung der Schreibweisen.

Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.

Die Erklärung ist unwiderruflich.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Einbürgerungsurkunde
  • ausländischer Reisepass und Aufenthaltstitel
  • Übersetzungen ausländischer Urkunden

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen.
Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, kann hier keine für jeden Fall abschließende Aufzählung aller Nachweise gemacht werden.

Das Mitbringen alter Urkunden oder des Stammbuches kann Bearbeitungszeiten verkürzen.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Person hat Namen nach einem anwendbaren ausländischen Recht erworben
  • Namensführung richtet sich fortan nach deutschem Recht
  • Statutenwechsel ist eingetreten, z.B. durch Einbürgerung
  • Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit verhindert das Erklärungsrecht nicht
  • ab 2009 nur bei Wohnsitz in Kaarst
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Einbürgerungsurkunde
  • ausländischer Reisepass und Aufenthaltstitel
  • Übersetzungen ausländischer Urkunden

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen.
Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, kann hier keine für jeden Fall abschließende Aufzählung aller Nachweise gemacht werden.

Das Mitbringen alter Urkunden oder des Stammbuches kann Bearbeitungszeiten verkürzen.

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