Anliegerbescheinigung

über Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge

Der Bescheinigung ist zu entnehmen, ob noch Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind. Ferner gibt sie eine Information über mögliche, bevorstehende Abrechnungen von Straßenbaumaßnahmen.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt für die Antragstellung jedoch eine Einverständniserklärung der Grundstücks- bzw. Wohneigentümerin oder des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers.

Die Beantragung ist formlos möglich.

Aus dem formlosen Antrag müssen der Name und die Anschrift der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie die Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück) hervorgehen.

Wird der Antrag nicht von der Eigentümerin oder vom Eigentümer gestellt, so benötigt die antragstellende Person eine Einverständniserklärung der Grundstücks- oder Wohnungseigentümerin bzw. des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers

circa 14 Tage

Die Gebühr für die Ausstellung einer Anliegerbescheinigung beträgt 17,50 Euro.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

 

 

 

 

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