Übernahme von Schülerfahrkosten

Übernahme von Schülerfahrkosten der weiterführenden Schulen in Kaarst

Ansprechpartner:
Anträge für die Buchstaben A - L: Frau Klose
Anträge für die Buchstaben M - Z : Frau Koster

Auf Antrag werden die notwendigen Fahrkosten von Schülerinnen und Schülern zur nächstgelegenen Schule übernommen.

Schülerfahrkosten werden in der Regel für ein Schuljahr bewilligt.

Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nicht möglich, da das von der Stadt Kaarst beauftragte Verkehrsunternehmen (Busverkehr Rheinland -BVR-) Ausweise für öffentliche Verkehrsmittel - das sogenannte "SchokoTicket"- zur Verfügung stellt.

Das SchokoTicket wurde vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eingeführt und ist rund um die Uhr über das ganze Jahr, auch über den Schulweg hinaus, gültig. Es bietet allen Schülerinnen und Schülern im gesamten Verbundraum Mobilität. Hierfür zahlen Sie einen Eigenanteil. Der Eigenanteil wird vom Schulträger festgesetzt und im Rahmen Ihrer erteilten Einzugsermächtigung durch den Busverkehr Rheinland -BVR- von Ihrem Konto abgebucht. Der Eigenanteil beträgt in Kaarst 14,00 Euro pro Monat. Verfügen mehrere Kinder einer Familie über ein SchokoTicket und haben einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, beläuft sich der Eigenanteil, für das zweite Kind auf 7,00 Euro pro Monat. Für das dritte Kind entfällt der Eigenanteil vollständig.

Mögliche Buchungsfehler klären Sie bitte unmittelbar mit dem Busverkehr Rheinland -BVR-. Gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Schülerfahrkosten ist die Verordnung zur Ausführung des § 97 Absatz 4 Schulgesetz NRW (Schülerfahrkostenverordnung) vom 16.04.2005 in der jeweils gültigen Fassung.

Sollte ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten festgestellt werden, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Das SchokoTicket wird Ihnen dann vom Busverkehr Rheinland -BVR-in Form einer Chip-Karte per Post zugestellt.

Falls Sie, unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung, die Leistungen des Busverkehr Rheinland -BVR- direkt in Anspruch nehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, ein Selbstzahler-SchokoTicket zum Preis von derzeit 43,10 Euro monatlich zu abonnieren. Das bezuschusste SchokoTicket sowie das Selbstzahler-SchokoTicket können Sie unten unter „Formulare“ beantragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Hier gelangen Sie zum Portal „SchokoTicket online".


Tipps, für eine fehlerfreie Bestellung:

 

  •  Für jedes Kind eine separate Bestellung vornehmen.
  • Seite 1: Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.
    Bei der E-Mail muss sich nach Eintrag das Warnsymbol in einen grünen Haken verändern, nur dann lässt sich die Bestellung absenden.
  • Seite 2: unbedingt alle anspruchsberechtigten Geschwister mit allen Angaben eintragen.
  • Seite 3: Bei Auswahl des Schulortes ist immer der Standort der Schule gemeint. Für die Schulen der Stadt Kaarst ist das "Kaarst".
    Bei der Auswahl des Tickets ist zwischen SchokoTicket 1.Kind (anspruchsberechtig) und SchokoTicket Selbstzahler zu wählen.
    Das Feld "Vertragsende" bitte nicht ausfüllen.
  • Seite 4: Den Klick auf die Datenschutzbestimmungen nicht vergessen.
  • Seite 5: Die IBAN ohne Leerzeichen und beginnend mit DE eintragen.
    Bei der IBAN muss sich nach Eintrag das Warnsymbol in einen grünen Haken verändern, nur dann lässt sich die Bestellung absenden.
  • Seite 6: Roboter Abfrage nicht vergessen.
    Nach dem Klick auf "Kostenpflichtig bestellen" erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail. Der Schulträger erhält im Portal die Anfrage zur Genehmigung und muss diese bestätigen oder ablehnen.
  • Bei Genehmigung bekommt der Kunde das Ticket zugesendet. Bei Ablehnung erfolgt eine automatische Info per Mail an den Kunden.
  • Ein entsprechender Bescheid wird per Post zugesandt.

 

Entfernung zur Schule
Die Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform für die Schülerinnen und Schüler

  • der Primarstufe mehr als 2 km
  • der Haupt-, Realschulen und Gymnasien in der Sekundarstufe I sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 3,5 km
  • der Gymnasien in der Sekundarstufe II mehr als 5 km

beträgt.

Gesundheitliche Gründe
Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem eindeutig erkennbar ist:

  • welche Krankheit oder Behinderung vorliegt
  • für welchen Zeitraum es gilt
  • dass der Schulweg nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann

Schulweg
Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.

Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bis spätestens zum 10. eines jeden Monats beim Schulverwaltungsamt, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst ein, damit die Anspruchsvoraussetzungen rechtzeitig geprüft und das Schoko-Ticket zum 1. des Folgemonats ausgestellt werden kann.

Gegebenenfalls:

  • ärztliches Attest
  • detaillierte Beschreibung des Schulweges

Der Bearbeitungszeitraum ist fallbezogen und dauert in der Regel nicht länger als 21 Tage.

Der Eigenanteil beträgt derzeit:

    Für das 1. anspruchsberechtigte Kind 14,00 Euro

Befreiungen: Ja, Schülerinnen und Schüler, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten, ist das SchokoTicket kostenfrei.

Ermäßigungen: Ja,

  • Für das 2. anspruchsberechtigte Kind 7,00 Euro
  • Ab dem 3. anspruchsberechtigten Kind 0,00 Euro

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