Überwachsungen

Durch Überwachsungen in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehweg, Straße etc.), die von privaten Grundstücken ausgehen, werden oft Verkehrszeichen, Straßenschilder und Straßenlaternen so verdeckt, dass in einem Gefahrenfall Feuerwehr- und Krankenwagen Adressen evtl. nicht ausmachen können oder Gefahrenstellen zu spät erkannt werden.

Als Grundstückseigentümer können Sie zur Vermeidung solcher Situationen beitragen, in dem Sie die Überwachsungen rechtzeitig und ausreichend zurückschneiden beziehungsweise zurückschneiden lassen.

Hierbei beachten Sie bitte, dass die freie Höhe über dem Geh- und Radweg 2,50 m betragen muss, über einer Fahrbahn beträgt die freie Höhe 4,50 m.

Nachbarschaftliche Meinungsverschiedenheiten zu diesem Thema können möglicherweise schon im Voraus bei Pflanzung von Bäumen und Sträuchern verhindert werden. Lesen Sie dazu auch die von der Landesregierung herausgegebene Broschüre „Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten".

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung ist formlos möglich. Eine telefonische Beantragung ist möglich.

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