Wohngeld

Landesweiter Wohngeldproberechner und Online-Wohngeldbeantragung für Bürgerinnen und Bürger

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt. Mieterinnen und Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümerinnen und Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes erhalten Lastenzuschuss.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich unverbindlich und anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner und Online-Wohngeldbeantragung  ausrechnen lassen. Hierüber können Sie Wohngeld ab sofort auch online beantragen.

Bitte beachten Sie, dass der Eingang bei der Stadt zeitversetzt - erst nach ca. 1 - 2 Tagen - erfolgt.

Wohngeld wird nur auf Antrag und erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung ab.

Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei den unten genannten Ansprechpersonen oder Sie können diese weiter unten auf Ihren Rechner herunterladen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau Bauen und Digitlisierung des Landes NRW

Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei den rechts genannten Ansprechpersonen oder Sie können diese auf Ihren Rechner herunterladen.


Sie sind Mieter? Dann müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
Dieser Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben.

 

Antrag Mietzuschuss (formlos) zur Fristwahrung
Da Wohngeld vom Ersten des Monats der Antragstellung gewährt wird, kann ein formloser Antrag zur Fristwahrung unter Umständen sehr wichtig sein, (zum Beispiel am letzten eines Monats, wenn noch kein formeller Antrag vorhanden ist.). Selbstverständlich muss der formelle Antrag mit den beizufügenden Unterlagen in angemessener Frist nachfolgen.

 

Einkommensbescheinigung zum Antrag auf Mietzuschuss

Diese Bescheinigung muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen. Sie ist maßgeblich für den Anspruch und die Bemessung des Wohngeldes. Alternativ können auch Kopien der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate eingereicht werden.

 

Mietbescheinigung (Angaben des Vermieters zum Wohnraum)
Die Mietbescheinigung zum Wohngeldantrag wird benötigt, um die Höhe des Wohngeldes zu bestimmen und um festzustellen, ob überhaupt Miete gezahlt wird. Wird tatsächlich keine Miete gezahlt, besteht kein Anspruch auf Wohngeld, oder eventuell zustehendes Wohngeld wird an den Vermieter weitergeleitet.

 

Ergänzende Erklärung
Diese Formblatt dient Ihnen sowohl bei dem Antrag auf Mietzuschuss als auch auf Lastenzuschuss als Hilfestellung, alle eventuellen Einkommensarten aufzuführen und entsprechende Belege beizufügen.

 

Ggf. Erklärung zur Untervermietung von Wohnraum
Dieses Formular ist auszufüllen, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten.

 

Ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
Die gleiche Wirkung wie die Werbungskosten entfalten die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Auch sie wirken einkommensmindernd.


Sie sind Eigentümer? Dann müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss

Dieser Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben mit den notwendigen Nachweisen bei der zuständigen Wohngeldstelle abzugeben.

 

Antrag Mietzuschuss (formlos) zur Fristwahrung
Da Wohngeld vom Ersten des Monats der Antragstellung gewährt wird, kann ein formloser Antrag zur Fristwahrung unter Umständen sehr wichtig sein, (zum Beispiel am letzten eines Monats, wenn noch kein formeller Antrag vorhanden ist.). Selbstverständlich muss der formelle Antrag mit den beizufügenden Unterlagen in angemessener Frist nachfolgen.

 

Einkommensbescheinigung zum Antrag auf Lastenzuschuss
Diese Bescheinigung muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen. Sie ist maßgeblich für den Anspruch und die Bemessung des Wohngeldes. Alternativ können auch Kopien der Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate eingereicht werden.

 

Fremdmittelbescheinigung (Darlehen/Kredite)
Die Fremdmittelbescheinigung muss zum Nachweis der Belastung von der darlehensgebenden Bank ausgefüllt werden. Alternativ können auch Kopien der Darlehensverträge in Kombination mit Kopien der letzten Darlehens-Kontoauszüge eingereicht werden.

 

Ergänzende Erklärung
Diese Formblatt dient Ihnen sowohl bei dem Antrag auf Mietzuschuss als auch auf Lastenzuschuss als Hilfestellung, alle eventuellen Einkommensarten aufzuführen und entsprechende Belege beizufügen.

 

Ggf. Erklärung zur Untervermietung von Wohnraum
Dieses Formular ist auszufüllen, wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten.

 

Ggf. Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen
Die gleiche Wirkung wie die Werbungskosten entfalten die Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Auch sie wirken einkommensmindernd.

 

Des Weiteren müssen folgende Unterlagen bzw. Kopien eingereicht werden:

  • Grundflächenberechnung
  • Grundbuchauszug (erhältlich beim Amtsgericht)
  • Letzter Bescheid über die Grundbesitzabgaben
  • Ggf. Bescheinigung über die Eigenheimzulage
  • Bei Wohnungen: Wirtschaftsplan

Weitere Informationen auch unter Wohnberechtigungsschein

Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.

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