Beistandschaft

Die Beistandschaft ist auf Grundlage des § 1712 BGB und § 52a SGB VIII ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für minderjährige Kinder.

Sie schafft damit für alle allein erziehenden Elternteile, die ein minderjähriges Kind in ihrer Obhut haben, die Möglichkeit kostenlose Hilfe des Jugendamtes für Vaterschafts- und/oder Unterhaltsangelegenheiten in Anspruch zu nehmen. Sie kann durch schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem das Kind lebt, eingerichtet und auch jederzeit durch schriftliche Erklärung wieder beendet werden.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Auch ohne Einrichtung einer Beistandschaft besteht für die Eltern minderjähriger Kinder die Möglichkeit der Beratung bei der Anerkennung bzw. Feststellung von Vaterschaften, bei der Abgabe von Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die entsprechenden Erklärungen können kostenfrei beurkundet werden.

Zusätzlich berät und unterstützt der Beistand junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

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