Bauvorbescheid

Zur Klärung von grundsätzlichen Fragen Ihres geplanten Bauvorhabens (Neubau, Umbau, Anbau oder Nutzungsänderung) kann im Vorfeld zu einem Bauantrag eine so genannte Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid gem. § 77 BauO NRW 2018) gestellt werden.

Durch den Vorbescheid erhalten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft darüber, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich zulässig oder genehmigungsfähig ist.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Während der Gültigkeitsdauer entfaltet der Vorbescheid Bindungswirkung für die Bauaufsichtsbehörde, so dass ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen abgelehnt werden kann, die bereits im Rahmen der Bauvoranfrage zu prüfen waren. Somit schafft ein positiver Vorbescheid für den Antragsteller Rechtssicherheit für die weitere konkrete Planung seines Bauvorhabens.

Sie sollten grundsätzlich das Instrument des Vorbescheides nutzen, wenn das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, Ihr Bauvorhaben stark von der umgebenden Bebauung abweicht oder eine Bebauung im Außenbereich vorgesehen ist.

Der Bereich Bauordnung berät Sie gerne, ob eine Bauvoranfrage für das von Ihnen geplante Bauvorhaben sinnvoll ist. Außerdem erhalten Sie dort Informationen über die einem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Unterlagen und über die voraussichtlich anfallenden Gebühren.

Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

• Antragsformular

• Dem Antrag auf Vorbescheid sind nur die für die Klärung der Fragestellung erforderlichen Unterlagen gem. Seite 2 des Antragsformulars beizufügen. Den gegebenenfalls auch notwendigen beglaubigten Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erhalten Sie bei

Rhein-Kreis Neuss
Kataster- und Vermessungsamt
Oberstraße 91, 41460 Neuss
Tel.: 02131/928-6212
Fax: 02131/928-6298
E-Mail: katasterauskunft@rhein-kreis-neuss.de
Öffnungszeiten:
Mo – Do    08:00 - 15:00 Uhr
Fr    08:00 - 12:00 Uhr

Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen

Wie hoch sind die Gebühren für einen Bauvorbescheid?

1.    Die Entscheidung über die Erteilung eines Vorbescheides ist gebührenpflichtig.
2.    Da sich ein Vorbescheid auf alle Fragen des Bauordnungsrechtes und des Bauplanungsrechtes beziehen kann, entstehen je nach Sachlage unterschiedliche Gebühren.
3.    Berechnungsgrundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).

Alle Informationen zu der Höhe der Gebühren finden Sie hier.

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