Eintragung einer Baulast

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Für die Eintragung einer Baulast ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Die Unterschrift zur Baulasteintragung ist von den jeweiligen Eigentümern und gegebenenfalls von den jeweiligen Auflassungsvormerkungsberechtigten zu leisten. Zur Legitimation ist der gültige Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Wird die Baulast nicht vom Grundstückseigentümer unterschrieben, benötigt der Bevollmächtigte zusätzlich eine notariell beglaubigte Vollmacht. Der Vertretungsberechtigte einer juristischen Person (Firma, Genossenschaft) ist mit vollem Namen und Anschrift zu benennen. Die Vertretungsbefugnis muss durch einen Handelsregisterauszug belegt werden.

  • Lagepläne von einem öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur im Maßstab 1 : 500 (4-fach) – weitere Exemplare können im Einzelfall erforderlich sein. Die Baulastfläche ist grün schraffiert anzulegen und zu bemaßen. Bei Vereinigungsbaulasten ist ein Auszug der Katasterkarte ausreichend.
  • Aktueller Grundbuchauszug von dem zu belastetenden Grundstück bzw. den zu belastetenden Grundstücken

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls nach Absprache erforderlich.

Der Bearbeitungszeitraum hängt vom Einzelfall ab.

Die Gebühren sind abhängig von dem jeweiligen Grundstück bzw. der jeweiligen Baulast und liegen zwischen  50,00 € und  250,00 €.

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