STRASSENREINIGUNG
Im Folgenden haben wir die Antworten zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Thema „Straßenreinigung" für Sie zusammengestellt
- Wann erfolgt die maschinelle Fahrbahnreinigung?
- Welche Pflichten haben Sie als Anlieger?
- Wird das zusammengekehrte Laub von der Stadt abgeholt?
- Muss ich dann auch Gebühren bezahlen, wenn die Rinne wegen parkender Fahrzeuge nicht gereinigt wird?
- Warum werden für den Reinigungstag keine Halteverbote eingerichtet?
- Wer muss streuen und wo muss man streuen?
- Wie wird gereinigt?
- Bis wann muss geräumt sein?
- Wohin mit dem Schnee?
- Womit darf ich streuen?
Ansprechpersonen:
Wenn Sie Fragen zur Durchführung der Straßenreinigung haben, zum Beispiel:
- Wer muss reinigen?
- Wann wird gereinigt?
- Wie muss gereinigt werden?
wenden Sie sich bitte an Frau Olfs.
Allgemeine Informationen zum Thema Winterdienst erhalten Sie von Herrn Weifels.
Informationen über die Kalkulation von Gebühren erhalten Sie von Frau Sommer.
Fragen zur Erhebung der Gebühren beantworten Ihnen:
- für die Ortsteile Büttgen, Holzbüttgen, Driesch und Vorst Frau Gerits und
- für den Bereich Kaarst Frau Wittmann.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Die Beantragung ist formlos möglich. Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Nähere Einzelheiten können Sie der Straßenreinigungsgebührensatzung entnehmen.
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
Straßenreinigung, Fahrbahnreinigung