Zuschuss für die Begrünung von Dächern im Wohn- und Gewerbebau (Förderprogramm „Dachbegrünung“)

Die Stadt Kaarst fördert Investitionen für die Begrünung von Dächern durch die Gewährung eines Zuschusses.

Der Zuschuss wird gewährt

  • für die Anlage von extensiven oder intensiven Dachbegrünungen im Wohn- und Gewerbebau,
  • bei Neubauten oder Nachrüstung vorhandener Dächer mit Begrünungen und
  • bei einer Substratschicht von mind. 8 cm Aufbaudicke.

Der Zuschuss für die Dachbegrünungen beträgt pauschal 10,00 € pro Quadratmeter Nettovegetationsfläche. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Grundstück pro Jahr ist auf 500,00 € beschränkt.

 

Als Ziele werden verfolgt:

  • Verbesserung des Stadtklimas:

Die sommerliche Hitzebelastung wird durch Verdunstung und Verringerung der Abstrahlung begrünter Dächer reduziert. Die Resilienz der Stadt gegenüber den Folgen des Klimawandels wird gestärkt.

  • Regenwasserrückhalt:

Ein Großteil des Niederschlagswassers wird durch Verdunstung dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt, der andere Teil  zeitlich verzögert abgeleitet.

  • Bindung von Staub und Schadstoffen:    

Dachbegrünungen filtern Staub und Schadstoffpartikel aus der Luft. Dies verbessert die Luftqualität.

  • Förderung der Tierwelt:

Begrünte Dächer können v.a. Insekten als Nahrungs- und Ersatzlebensraum dienen.

Im Detail wird auf die Förderrichtlinie (siehe Formulare) hingewiesen.

Der Zuschuss wird gewährt

  • für die Anlage von extensiven oder intensiven Dachbegrünungen im Wohn- und Gewerbebau,
  • bei Neubauten oder Nachrüstung vorhandener Dächer mit Begrünungen und
  • bei einer Substratschicht von mind. 8 cm Aufbaudicke.

Nicht förderfähig sind Maßnahmen,

  • mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits begonnen wurde,
  • die auf das Aufstellen von Pflanzkübeln oder ähnlichem beschränkt sind,
  • die zum alleinigen Anlass für Mietpreiserhöhungen genommen werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Dem Antrag sind beizufügen:
  • Lageplan (i.d.R. 1:1.000)
  • Foto/s des Objektes
  • Darstellung und Beschreibung des Schichtaufbaus der Begrünung inkl. Angabe zu den Pflanzen
  • ggf. Beschluss der Eigentümerversammlung über die Maßnahme
  • ggf. Vertretungsvollmacht

Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.