Zuschuss für die Begrünung von Dächern im Wohn- und Gewerbebau (Förderprogramm „Dachbegrünung“)
Die Stadt Kaarst fördert Investitionen für die Begrünung von Dächern durch die Gewährung eines Zuschusses.
Der Zuschuss wird gewährt
- für die Anlage von extensiven oder intensiven Dachbegrünungen im Wohn- und Gewerbebau,
- bei Neubauten oder Nachrüstung vorhandener Dächer mit Begrünungen und
- bei einer Substratschicht von mind. 8 cm Aufbaudicke.
Der Zuschuss für die Dachbegrünungen beträgt pauschal 10,00 € pro Quadratmeter Nettovegetationsfläche. Der maximale Gesamtförderbetrag pro Grundstück pro Jahr ist auf 500,00 € beschränkt.
Als Ziele werden verfolgt:
- Verbesserung des Stadtklimas:
Die sommerliche Hitzebelastung wird durch Verdunstung und Verringerung der Abstrahlung begrünter Dächer reduziert. Die Resilienz der Stadt gegenüber den Folgen des Klimawandels wird gestärkt.
- Regenwasserrückhalt:
Ein Großteil des Niederschlagswassers wird durch Verdunstung dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt, der andere Teil zeitlich verzögert abgeleitet.
- Bindung von Staub und Schadstoffen:
Dachbegrünungen filtern Staub und Schadstoffpartikel aus der Luft. Dies verbessert die Luftqualität.
- Förderung der Tierwelt:
Begrünte Dächer können v.a. Insekten als Nahrungs- und Ersatzlebensraum dienen.
Im Detail wird auf die Förderrichtlinie (siehe Formulare) hingewiesen.
Der Zuschuss wird gewährt
- für die Anlage von extensiven oder intensiven Dachbegrünungen im Wohn- und Gewerbebau,
- bei Neubauten oder Nachrüstung vorhandener Dächer mit Begrünungen und
- bei einer Substratschicht von mind. 8 cm Aufbaudicke.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen,
- mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits begonnen wurde,
- die auf das Aufstellen von Pflanzkübeln oder ähnlichem beschränkt sind,
- die zum alleinigen Anlass für Mietpreiserhöhungen genommen werden.
Notwendige Unterlagen:
- Dem Antrag sind beizufügen:
- Lageplan (i.d.R. 1:1.000)
- Foto/s des Objektes
- Darstellung und Beschreibung des Schichtaufbaus der Begrünung inkl. Angabe zu den Pflanzen
- ggf. Beschluss der Eigentümerversammlung über die Maßnahme
- ggf. Vertretungsvollmacht
Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen.
Die Antragstellung ist gebührenfrei.