ADRESSÄNDERUNG AUF DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL I (FAHRZEUGSCHEIN)
Sind Sie aus einer Kommune des Rhein-Kreis Neuss in die Stadt Kaarst gezogen oder innerhalb der Stadt Kaarst umgezogen ? Und sind Sie eine natürliche Person ?
Dann können Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aufgrund Ihrer Verpflichtung nach der Fahrzeugzulassungsverordnung im Bürgerbüro ändern lassen.
Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro
Persönliche Vorsprache, Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung mit einer Anschrift im Rhein-Kreis Neuss welche jedoch noch nicht mit einem Adressaufkleber/Siegel versehen wurde.
- keine Firmenzulassung bzw. -umschreibung !
sofort
11,10 €
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
Adresse, Zulassung, Fahrzeugschein, Umzug