Adressänderung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Sind Sie aus einer Kommune des Rhein-Kreis Neuss  in die Stadt Kaarst  gezogen oder innerhalb der Stadt Kaarst umgezogen ?  Und sind Sie eine natürliche Person ?  
Dann können Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aufgrund Ihrer  Verpflichtung nach der Fahrzeugzulassungsverordnung im Bürgerbüro ändern lassen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Persönliche Vorsprache, Personalausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung mit einer Anschrift im Rhein-Kreis Neuss welche jedoch noch nicht mit einem Adressaufkleber/Siegel versehen wurde.

- keine Firmenzulassung bzw. -umschreibung !

11,10 €

Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein

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