MEDIZINPRODUKTESICHERHEIT
Beauftragter für Medizinproduktsicherheit
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften muss die Stadt Kaarst eine Person als Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit bestimmen. Diese Person erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie die Sicherstellung und Koordination von Rückrufmaßnahmen der Hersteller. Die in der Stadt Kaarst hierfür beauftragte Person ist über folgende E-Mail zu erreichen:
Email: medizinproduktesicherheit@kaarst.de
Beauftragter für Medizinproduktsicherheit