ZULASSUNG FÜR GEWERBETREIBENDE AUF FRIEDHÖFEN
Gewerbetreibende benötigen gemäß § 7 der Friedhofsatzung der Stadt Kaarst für die Tätigkeit auf dem Friedhof eine vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
Die Zulassung wird jeweils auf fünf Kalenderjahre befristet und erfolgt durch Ausstellung eines Zulassungsbescheides.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.
Die Beantragung ist formlos möglich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
- Kopie der Gewerbeanmeldung mit Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden
- Namen der Mitarbeiter/innen
- Fahrzeuge mit KFZ-Kennzeichen
- Kopie der aktuellen Haftpflichtversicherungspolice
- Steinmetze und Bildhauer ist zusätzlich einen Auszug aus der Handwerksroll (§ 6 Handwerksordnung – Anlage D)
Ca. 5 Wochen
Für die Genehmigung sind 50,00 Euro zu entrichten, über diesen Betrag wird ein Gebührenbescheid erstellt.
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
Friedhofssatzung, Friedhofsverwaltung