Zulassung für Gewerbetreibende auf Friedhöfen
Gewerbetreibende benötigen gemäß § 7 der Friedhofsatzung der Stadt Kaarst für die Tätigkeit auf dem Friedhof eine vorherige Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
Die Zulassung wird jeweils auf fünf Kalenderjahre befristet und erfolgt durch Ausstellung eines Zulassungsbescheides.
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.
Die Beantragung ist formlos möglich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Nachweis über den Berufsabschluss und der Meisterprüfung
- Sachkundenachweis durch Vorlage des Meisterbriefes oder eines vergleichbaren Berufsabschlusses
- Vorlage der Gewerbeanmeldung
drei bis fünf Arbeitstage
Für die Genehmigung sind 48,00 Euro zu entrichten, über diesen Betrag wird ein Gebührenbescheid erstellt.
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
Friedhofssatzung, Friedhofsverwaltung