NEBENWOHNSITZ / ZWEITWOHNUNG

Änderung der Nebenwohnung in Hauptwohnung Kaarst - Statuswechsel

Hat ein Einwohner/eine Einwohnerin mehrere Wohnungen im Bundesgebiet, so ist eine dieser Wohnungen seine/ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners/der Einwohnerin. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners/der Einwohnerin in der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Wechsel der Hauptwohnung muss
der für die neue Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt werden.

Sie können dies über folgendes Formular erledigen: Änderung der Nebenwohnung in Hauptwohnung Kaarst - Statuswechsel

Abmeldung Nebenwohnsitz

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist eine Abmeldung am alten Wohnsitz nicht erforderlich. Die Anmeldung in der neuen Stadt genügt; von dort aus wird die Abmeldung bei der alten Gemeinde automatisch veranlasst.

Wenn Sie jedoch eine Nebenwohnung aufgeben und keine neue beziehen, muss diese abgemeldet werden. Die Abmeldung der Nebenwohnung kann entweder am bisherigen Nebenwohnsitz oder am Hauptwohnsitz erfolgen.

Sie können Ihren Nebenwohnsitz online abmelden: Abmeldung Nebenwohnsitz

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Hinweis Zweitwohnungssteuer

Nebenwohnung sind steuerpflichtig im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung. Danach ist ab 01.01.2025 jede Person, welche im Stadtgebiet Kaarst eine Zweitwohnung innehat und das 18. Lebensjahr vollendet hat, steuerpflichtig. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes (BMG) für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat.

Alle Infos zur Zweitwohnungssteuer finden Sie unter: Zweitwohnungssteuer.

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