Ratten anziehenden Unrat melden

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Nahrung und Unterschlupf finden sie meist dort, wo Ratten anziehender Unrat abgelagert wird. Als Nahrung dienen sämtliche Lebensmittelabfälle.

Als Unterschlupf kommt alles in Betracht, was Ratten als Rückzugsmöglichkeit dienen kann, beispielsweise gesammelte Kartonagen, Zeitungen, aufgetürmte Gartenabfälle und Holzstapel.

Ausschlaggebend hierbei ist, dass die Ablagerungen aufgrund ihres Volumens einen ausreichenden Schutz bieten oder sehr selten bewegt werden. Nistplätze werden in Polstermöbeln, Matratzen, Teppichresten und anderen geeigneten Materialien angelegt.

Um einem Rattenvorkommen vorzubeugen empfiehlt es sich, Abfälle möglichst kurzfristig in entsprechende Abfallbehälter zu entsorgen. Angesammelte Materialen sollten bald an der betreffenden Sammelstelle abgegeben werden, nicht mehr benötigte Gegenstände umgehend entsorgt werden.

Für die Entsorgung des Ratten anziehenden Unrates ist grundsätzlich der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Er hat für eine ausreichende Kapazität an Abfallbehältnissen zu sorgen und sonstige Abfallansammlungen einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Wenn der Haus- bzw. Grundstückseigentümer nicht tätig wird, informieren Sie bitte zeitnah das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls den jeweiligen Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur notwendigen Entsorgung des Unrats veranlassen.

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann das Ordnungsamt nur bei Unratablagerungen auf Grundstücken im Stadtgebiet Kaarst tätig werden.

Der Befall kann dem Ordnungsamt telefonisch oder auch schriftlich mitgeteilt werden.
Formulare

Die Beantragung ist formlos möglich. Eine telefonische Beantragung ist möglich.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Wer meldet? (Personalien der mitteilenden Person)
  • Auf welchem Grundstück wurde Ratten anziehender Unrat abgelagert?
  • Name, Adresse des Haus- bzw.Grundstückseigentümers, des Vermieters oder des Verwalter
  • Umfang der Unratablagerung?
  • Beschreibung des Unrates?

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