Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Stadtkasse ausgestellt.
Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

Voraussetzung: Es dürfen keinerlei offene Forderung der Stadt Kaarst gegen den Antragsteller bzw. Bescheinigungsinhaber bestehen.

Der Antrag kann persönlich in der Stadtkasse (Rathaus Kaarst, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst, 2.Etage, Zimmer 202) oder schriftlich unter stadtkasse@kaarst.de gestellt werden.

 

Es dürfen keinerlei offene Forderung der Stadt Kaarst gegen den Antragsteller bzw. Bescheinigungsinhaber bestehen.

Personalausweis
falls Bevollmächtigter: Vollmacht

 

24,00 Euro

Wir weisen darauf hin, dass die Gebühren vorab zu zahlen sind und die Bescheinigung erst nach erfolgtem Zahlungseingang versandt wird