Reisepass (ePass)

Einen Reisepass benötigen Sie grundsätzlich für Reisen in Länder außerhalb der europäischen Union.

Seit 01.03.2017 wird der Reisepass in einer modernisierten Version ausgegeben. Bereits zum 01. November 2005 wurde der ePass eingeführt. Dieser enthält einen Chip auf dem Ihre persönlichen Daten sowie Lichtbild und Fingerabdrücke (seit dem 01.11.2007) gespeichert sind.

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder gegebenenfalls ein Personalausweis zur Einreise ausreicht, erfahren Sie beim Bürgerbüro oder im Internet unter

www.auswaertiges-amt.de.

Aufgrund der besonderen Anforderungen der Bundesdruckerei kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Die Gültigkeit des bisherigen Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Den Reisepass können Sie nur persönlich beantragen.

Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der sich ausweisen muss.

Bei der Abholung ist der alte Reisepass oder der vorläufige Reisepass mitzubringen. Dieser wird eingezogen oder Ihnen auf Wunsch entwertet wieder ausgehändigt.

Der Reisepass ist ab Antragstellung für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.

Seit 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass eines Elternteils eingetragen werden. Daher ist es empfehlenswert, zusätzlich eigene Kinderreisepässe ausstellen zu lassen.

Kinder ab 6 Jahren müssen, wegen der Speicherung der Fingerabdrücke im Chip des Reisepasses, persönlich erscheinen.

  • bisheriger Reisepass, wenn nicht (mehr) vorhanden, anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Personalausweis oder Führerschein)
  • ein aktuelles Lichtbild gemäß Fotomustertafel des BMI
  • Bei Personen unter 18 Jahren:
    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für minderjährige Kinder ist grundsätzlich von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Wird der Antrag nur von einem Erziehungsberechtigten gestellt, so ist eine schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung) des Anderen vorzulegen.

Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.

Seit dem 1.7.1998 gibt es im Falle der Scheidung keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen.

Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

Hinweis bei geplanter Eheschließung beziehungsweise Lebenspartnerschaft (Verpartnerung):

Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe oder Lebenspartnerschaft durch das Standesamt Kaarst geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung oder Verpartnerung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen.

Bei der Antragstellung ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) beziehungsweise Lebenspartnerschaft vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt.

Das Ausweisdokument wird unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung beziehungsweise Verpartnerung durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten ausgehändigt.

Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die reguläre Bearbeitungsdauer des Reisepasses liegt bei circa 3-4 Wochen.

Wird der Reisepass bereits innerhalb dieses Zeitraumes benötigt, muss zunächst ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden.

Dieser ist der endgültige Reisepass (Gültigkeit 6 beziehungsweise 10 Jahre), welcher innerhalb von circa 3-5 Werktagen geliefert wird (Gebühr siehe unten).

Erst wenn auch diese Möglichkeit aus zeitlichen Gründen ausscheidet, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser ist 1 Jahr gültig.

ACHTUNG!!! Der vorläufige Reisepass wird nicht für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.

Hinweise für Vielreisende:

Es gibt einen Reisepass für Vielreisende, der 48 statt regulär 32 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel enthalten (Gebühr siehe unten).

  • Reisepass (32 Seiten) unter 24 Jahren 37,50 €
  • Reisepass (32 Seiten) über 24 Jahren 60,00 €
  • 48-Seiten-Pass unter 24 Jahren 59,50 €
  • 48-Seiten-Pass über 24 Jahren 82,00 €
  • Expresspass (32 Seiten) unter 24 Jahren 69,50 €
  • Expresspass (32 Seiten) über 24 Jahren 92,00 €
  • 48-Seiten-Expresspass unter 24 Jahren 91,50 €
  • 48-Seiten-Expresspass über 24 Jahren 114,00 €
  • vorläufiger Reisepass 26,00 €

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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