Lebensbescheinigung

Bescheinigung über die im Melderegister zu der eigenen Person gespeicherten Daten, verbunden mit der Bestätigung, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung lebt. In der Regel wird die Bescheinigung zur Vorlage bei Rentenkassen benötigt.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, denen eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, steht der Außer-Haus-Service zur Verfügung.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Antragstellerin oder Antragsteller muss in Kaarst gemeldet sein.

amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- beziehungsweise Nationalpass)

Sofortige Ausstellung bei Vorsprache

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