Lebenspartnerschaftsurkunde

Das Standesamt Kaarst stellt eine Lebenspartnerschaftsurkunde nur aus, wenn die Lebenspartnerschaft (Personenstandsfall) sich in Kaarst ereignet hat.
Sollte sich die Verpartnerung nicht in Kaarst ereignet haben, so ist das jeweilige, zuständige Standesamt am Ort der Errichtung der Lebenspartnerschaft anzufragen.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht eines Berechtigten. Diese sind unter Voraussetzungen genannt.

Die Beantragung ist formlos möglich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde kann beantragen:

  • die oder der Betroffene selbst
  • sein Lebenspartner
  • Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
  • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
  • der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann (Nachweispflicht)
  • Ausweisdokument
  • Ein Nachweis über die Verwandtschaft
    oder das rechtliche Interesse, sofern es sich nicht selbst um den Lebenspartner handelt.

Das Mitbringen alter Urkunden oder des Stammbuches kann Bearbeitungszeiten verkürzen.

  • Bei schriftlicher Beantragung (auch E-Mail, Fax) etwa 1 Woche
  • Bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort
  • 10,00 Euro
  •   5,00 Euro für jede weitere Lebenspartnerschaftsurkunde, die gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung

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