Löschung einer Baulast

Ist man der Ansicht, eine Baulast sei nicht oder nicht mehr erforderlich, kann die Löschung der Baulast beantragt werden.

Sie können uns entweder persönlich

im Verwaltungsgebäude Büttgen, Infobüro Planen und Bauen, II. Etage, Zimmer 215
(Telefon: 02131 987-853 oder 987-884, E-Mail: infobuero.planen-bauen@kaarst.de)
zu den Öffnungszeiten:

    montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
    donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

besuchen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Der Antragsteller muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter des belasteten Grundstücks sein oder das Grundstück erworben haben und es sollte die Zustimmung des oder der Eigentümer des von der Baulast begünstigten Grundstückes vorliegen.

Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag mit möglichst präziser Bezeichnung der Baulast.

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Je zu löschende Baulast 50-250 Euro.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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