Jugendfischereischein

Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16.Lebensjahr vollendet haben, können sich in der Gemeinde, in der sie gemeldet sind, den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Unter Vorlage des Jugendfischereischeines muss für das vom Angler ausgewählte Fischereigewässer zusätzlich ein sogenannter Erlaubnisschein erworben werden.

Beispiel: Der Erlaubnisschein für den Rhein ist als Jahres- oder 3-Tages-Schein in verschiedenen Angel- und Zoogeschäften erhältlich. Nähere Informationen erteilt die Untere Fischereibehörde des Rhein-Kreis Neuss.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

 

Jugendliche im Alter von mindestens 10 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Wohnsitz in Kaarst.

  • 1 Passfoto (nicht bei Verlängerung des Jugenfischereischeins)
  • Kinderausweis/Kinderreisepass/Reisepass/Personalausweis
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Sollte der Jugendfischereischein in Verlust geraten, kann durch die zuständige Gemeinde eine Zweitschrift ausgestellt werden; mitzubringen sind:

  • 1 Passfoto
  • Kinderausweis/Kinderreisepass/Reisepass/Personalausweis

Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen, erfolgt die sofortige Ausstellung.

8,- Euro Jugendfischereischein
5,- Euro Zweitschrift

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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