Haltung eines großen Hundes (§ 11 LHundG NRW)

Große Hunde sind Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter haben oder ein Körpergewicht von mindestens 20 Kilogramm.

Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sie benötigen keine Erlaubnis.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
  • Zuverlässigkeit und Nachweis der Sachkundigkeit
  • Nachweis einer bestehenden Hundehalterhaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein

    Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:
    • die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen
    • die Bescheinigung einer anerkannten Stelle
    • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes

    Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

25,- € Gebühr für die Haltungsanzeige eines großen Hundes nach § 11 Landeshundegesetz NRW

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

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