Haltung eines Hundes bestimmter Rasse (§ 10 LHundG NRW)

Hunde folgender Kategorie dürfen erst nach Erhalt einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis in den Besitz genommen werden.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napolitano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser genannten Rassen sowie Kreuzungen mit anderen Rasse

Für diese Hunde besteht generell außerhalb des befriedeten Besitztums eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Dies gilt auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Mehrfamilienhäusern.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit und Nachweis der Sachkundigkeit
  • Sichere Haltung und Führung des Hundes an der Leine
  • ausbruchsichere und verhaltensgerecht Unterbringung des Hundes
  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
  • Nachweis einer bestehenden Hundehalterhaftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
    Für die unter diese Kategorie fallenden Hunde kann der Nachweis der Sachkunde außer durch die amtstierärztliche Bescheinigung auch durch die Vorlage einer Bescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle nachgewiesen werden.
     
  • Führungszeugnis (Belegart "0")
     
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
    Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung für Personenschäden 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro) für Ihren Hund abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Erlaubnis zur Hundehaltung

100,00 Euro

Ausnahmegenehmigung von Maulkorb - und Leinenzwang

  25,00 Euro

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Ja

Bei der Vermittlung eines Hundes aus einem Tierheim:

Erlaubnis zur Hundehaltung

45,00 Euro

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