Handwerkerparkausweis

Handwerksbetrieben aus Kaarst, die über Service- und Montagefahrzeuge verfügen, kann eine Jahresausnahmegenehmigung zum Parken im eingeschränkten Haltverbot, auf Bewohnerparkplätzen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer sowie auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht erteilt werden. Die Genehmigung kann derzeit für den Regierungsbezirk Düsseldorf oder für NRW beantragt werden.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

 

Die Vereinbarung für einen bezirksweit einheitlich gültigen Handwerkerausweis gilt nur für die Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. An Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen:

  • Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein und
  • das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder
  • schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
  • mit einer festen Firmenaufschrift mit der Mindestgröße DIN A 4 versehen sein.
     
  • Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen.
  • Fahrzeugschein
  • Handwerkskarte
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Fahrzeuganforderungen
  • Bei persönlicher Antragstellung:
    nach Möglichkeit sofort
     
  • Bei schriftlicher Beantragung:
    circa 7 bis 10 Tage Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Postlaufzeit
     
  • Bei Antragstellung per Fax:
    circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit
     
  • Bei Antragstellung per E-Mail:
    circa 3 bis 5 Tage Bearbeitungszeit

Die Genehmigung kostet für ein Jahr 90,00 €/Regierungsbezirk Düsseldorf oder 175,00 €/NRW.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen:Nein