WECHSEL DES HAUPTWOHNSITZES (STATUSWECHSEL)

Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.

Wird nun eine Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist dies der Meldebehörde anzuzeigen, die den Status im Melderegister ändert.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.  

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bürgerbüro

Verlagerung des Lebensschwerpunktes in eine andere Gemeinde

amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reise- bzw. Nationalpass) aller betroffenen Meldepflichtigen
 

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

WIR SIND FÜR SIE DA!