Wiederannahme des Geburtsnamen

Nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft können Sie den Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zur Zeit Ihrer Eheschließung geführt haben, wieder annehmen.

Bitte bedenken Sie, dass diese Erklärung unwiderruflich ist und gegebenenfalls gemeinsame Kinder anschließend einen anderen Namen führen als Sie.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Sie führen einen Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen
  • Die Ehe/ Lebenspartnerschaft ist aufgelöst
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk

oder

  • Bei Eheschließung im Ausland, Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung und Übersetzung, sowie Nachweis über die Auflösung der Ehe (z.B. rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
  • Pass/ Ausweis

Bei Lebenspartnerschaft:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde und Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • Pass/ Ausweis

Aufgrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.

  • 21,00 Euro

  • 9,00 Euro für eine Bescheinigung

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Ja

Bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung.

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