WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG
Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau liegt die Zuständigkeit für
- Zinssenkungsanträge
- Bescheinigung über Einkommensverhältnisse zur Auszahlung eines Aufwendungsdarlehens
bei der Stadtverwaltung Kaarst.
Bei Fragen zur Baufinanzierung im Rahmen der Wohnungsbauförderung, wenden Sie sich bitte an die
Kreisverwaltung des Rhein-Kreis Neuss,
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich,
Telefon: 02181 601-0.
Sie können uns persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für die NRW.Bank
- Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (jedes Haushaltsmitglied)
Für Zinssenkungsanträge:
• Antragsformular, Einkommensnachweise, Anschreiben NRW-Bank, Steuerbescheid, etc. (z.B. Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Ausbildungsplatznachweis, Schwerbehindertenausweis, Rentenbescheid oder ähnliches)
Der Bearbeitungszeitraum ist Einzelfall bezogen.
Die Gebühr für die Bearbeitung von Zinssenkungsanträgen beträgt 15,00 Euro.
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein