WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG

Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau liegt die Zuständigkeit für

  • Zinssenkungsanträge
  • Bescheinigung über Einkommensverhältnisse zur Auszahlung eines Aufwendungsdarlehens

bei der Stadtverwaltung Kaarst.

Bei Fragen zur Baufinanzierung im Rahmen der Wohnungsbauförderung, wenden Sie sich bitte an die
Kreisverwaltung des Rhein-Kreis Neuss,
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich,
Telefon: 02181 601-0.

Sie können uns persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

  • Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für die NRW.Bank
  • Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau (jedes Haushaltsmitglied)

Für Zinssenkungsanträge:
•    Antragsformular, Einkommensnachweise, Anschreiben NRW-Bank, Steuerbescheid, etc. (z.B. Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Ausbildungsplatznachweis, Schwerbehindertenausweis, Rentenbescheid oder ähnliches)

Der Bearbeitungszeitraum ist Einzelfall bezogen.

Die Gebühr für die Bearbeitung von Zinssenkungsanträgen beträgt 15,00 Euro.

Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein

WIR SIND FÜR SIE DA!