Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens

Die Ehegatten oder Lebenspartner können nach Eheschliessung bei bislang getrennter Familiennamensführung einen gemeinsamen Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen.
Zum Ehenamen/ Lebenspartnerschaftsnamen können die Ehegatten/ Lebenspartner den Geburtsnamen oder den zur Zeit geführten Namen eines der Ehegatten/ Partner bestimmen.

Ein Ehegatte/ Lebenspartner, dessen Name nicht Ehename/ Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Ehenamen seinen derzeitigen Familiennamen oder Geburtsnamen voranstellen oder anfügen.

Die Erklärung über die Führung des gemeinsamen Ehenamens/ Lebenspartnerschaftsnamen ist während bestehender Ehe/ Lebenspartnerschaft unwiderruflich.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die oben genannten Unterlagen, die in der Regel benötigten Nachweise darstellen.
Aufgrund der verschiedenen, in der Individualität der Erklärenden liegenden Voraussetzungen, kann hier keine für jeden Fall abschliessende Aufzählung aller Nachweise gemacht werden.

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Bei der Vorsprache ist die Anwesenheit beider Ehegatten / Lebenspartner erforderlich.

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

  • Die Ehe/ Lebenspartnerschaft besteht noch.
  • Bisher ist noch keine gemeinsame Ehenamensführung bzw. bisher noch kein Lebenspartnerschaftsname vereinbart gewesen.
  • Ausweise
  • Abschrift des Familienbuches mit Nachweis der aktuellen Namensführung oder Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Ehebuch bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

Aufgrund der individuellen Verhältnisse der Beteiligten ist hier eine pauschale Zeitangabe nicht möglich.

  • 21,00 Euro

  • 9,00 Euro für jede weitere Bescheinigung

  • 10,00 Euro für eine Eheurkunde
    bzw.

  • 10,00 Euro für eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Ja, bei Vorlage einer ARGE Bescheinigung.

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