NAMENSÄNDERUNGEN
Folgende Fälle von Namensänderungen werden beim Standesamt aufgenommen und beurkundet:
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens
- Hinzufügen eines Namens zum Ehenamen, sowie der Widerruf
- Wiederannahme eines früheren Namens
- Namenserteilung
- Namensänderung für Aussiedler
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Es sind keine Formulare abrufbar.
Beantragung ist formlos möglich.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall.
21 Euro
Befreiungen: Nein
Ermäßigungen: Nein
Name, Nachname