Niederschlagswassergebühren

Zur Finanzierung der städtischen Abwasseranlage erhebt die Stadt Kaarst Abwassergebühren. Ein Teil dieser Abwassergebühren ist die Niederschlagswassergebühr. Diese bemisst sich auf Grundlage der Quadratmeter der bebauten bzw. überbauten und / oder befestigten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.

Fragen zur Veranlagung der Niederschlagswassergebühr in Bezug auf die festgesetzten, abflusswirksamen Flächen Ihres Grundstücks beantwortet Ihnen Herr Nilges vom Bereich „Tiefbau, Baubetriebshof, Bauverwaltung“.

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Es sind keine Formulare abrufbar.

Beantragung ist formlos möglich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Die Höhe der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach dem erhobenen Maßstab.

Befreiungen: Nein

Ermäßigungen: Nein

Kontakt