EHEJUBILÄEN

Zur Goldhochzeit (50 Ehejahre) erhalten Ehejubilare ein Glückwunschschreiben der Stadt.

Ab der Diamantenen Hochzeit, d. h. zum 60. und danach zum 65. und 70. Ehejubiläum, erhalten Ehejubilare einen Blumenstrauß, ein Glückwunschschreiben und auf Wunsch einen Besuch der stellvertretenden BürgermeisterInnen. Andernfalls erhalten Sie die Glückwünsche und einen Blumenstrauß durch Botenzustellung.

Selbstverständlich können Ehejubiläen auch von Freunden oder Verwandten angemeldet werden, sofern sie die erforderlichen Angaben machen und die Heiratsurkunde mitbringen können.

 

Meldung des Hauptwohnsitzes in Kaarst.

  • Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • Personalausweis

 

WIR SIND FÜR SIE DA!